Eine korrekte Buchhaltung ist für jedes Unternehmen unerlässlich. Dazu gehören unter anderem die Lohnbuchhaltung sowie die Finanzbuchhaltung.
Unter einer Finanzbuchhaltung versteht man alle finanziellen Transaktionen, die Ihr Unternehmen im vergangenen Steuerjahr getätigt hat. Ich prüfe Ihre Rechnungsbelege und eventuelle Mahnungen, die Sie als Unternehmen ausgestellt haben, und erstelle Ihnen darauf aufbauend Ihre Finanzbuchhaltung.
Sobald Ihr Unternehmen ein oder mehrere Mitarbeitende beschäftigt, sind Sie rechtlich verpflichtet, eine Lohnbuchhaltung zu führen. Meine Kanzlei erledigt diese für Sie und stellt sicher, dass sie korrekt ist. Ich stelle Ihnen eine monatliche Lohnabrechnung aus und kommuniziere mit den Behörden. So können Sie sich weiter um Ihr Kerngeschäft kümmern.
Neben der Finanz- und Lohnbuchhaltung kümmere ich mich in meiner Kanzlei für Steuerberatung selbstverständlich auch um den Jahresabschluss Ihres Unternehmens. Sie sind gesetzlich als Unternehmer verpflichtet, das Jahr mit einem Jahresabschluss abzuschließen. Für diesen gelten gesetzliche Vorschriften. Ein Jahresabschluss verschafft Ihnen einen guten Eindruck vom wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens und dient somit der Gewinnermittlung.
Teil des Jahresabschlusses sind auch die Bilanzen bzw. die Bilanzierung. Bestandteile hiervon sind Information, Dokumentation und Gewinnermittlung. Vereinfacht gesagt werden all Ihre Einnahmen und Ausgaben aufgelistet und gegeneinander abgewägt. Somit erhalten Sie einen Überblick über das Sparpotenzial Ihres Unternehmens.
Kontaktieren Sie mich gerne für ein Erstgespräch, in dem wir gemeinsam all Ihre offenen Fragen klären. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.